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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 30.05.2017

I-20 U 149/13

Normen:
GKG § 53 Abs. 1

Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Festsetzung im angefochtenen Urteil für beide Instanzen auf 250.000,- € festgesetzt. Der Streitwert war wie geschehen festzusetzen, da der vom Kläger in der [...]
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