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OLG Dresden - Entscheidung vom 03.02.2017

22 W 101/17

Normen:
ZPO § 3

Fundstellen:
NJW 2017, 10

Der Streitwert wird bis zum 31. 03. 2017 auf bis zu 125.000 EUR, danach auf bis zu 80.000 EUR festgesetzt. I. Streitig ist bei dem Streitwert erster Instanz die Addition des Wertes verschiedener Streitgegenstände, die [...]
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