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OLG Dresden - Entscheidung vom 14.03.2017

4 U 142/17

Normen:
RStV Sachsen § 56 Nr. 4

I. Nach Erledigung der Hauptsache werden die Kosten des Rechtsstreits dem Verfügungskläger auferlegt. II. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 12.000,- € festgesetzt. Nachdem beide Parteien das Verfahren [...]
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