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OLG Braunschweig - Entscheidung vom 20.03.2017

1 UF 106/16

Normen:
BGB § 745 Abs. 2
FamGKG § 42 Abs. 1
FamGKG § 51 Abs. 1
FamGKG § 48
GKG § 41 Abs. 1
GKG § 41 Abs. 2
GKG § 41 Abs. 5
GKG § 48 Abs. 1
ZPO § 3
ZPO § 9
BGB § 745 Abs. 2
FamGKG § 42 Abs. 1
FamGKG § 51 Abs. 1
FamGKG § 48
GKG § 41 Abs. 1
GKG § 41 Abs. 2
GKG § 41 Abs. 5
GKG § 48 Abs. 1
ZPO § 3
ZPO § 9

Der Verfahrenswert wird für das Beschwerdeverfahren auf 13.911,36 € festgesetzt. Für den vor dem Güterichter abgeschlossenen Vergleich vom 09.11.2016 wird der Wert auf insgesamt 63.911,36 € festgesetzt. I. Die [...]
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