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OLG Brandenburg - Entscheidung vom 22.11.2017

9 AR 9/17 (SAF)

Normen:
FamFG § 2 Abs. 2
FamFG § 166 Abs. 2

Zum zuständigen Gericht wird das Amtsgericht - Familiengericht - Köpenick in Berlin bestimmt. 1. Das vorlegende Amtsgericht - Familiengericht - Köpenick streitet mit dem Amtsgericht - Familiengericht - Strausberg um [...]
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