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OLG Bamberg - Entscheidung vom 30.06.2017

8 SA 17/17

Normen:
ZPO § 29 Abs. 1
ZPO § 281 Abs. 2
ZPO § 29 Abs. 1
ZPO § 281 Abs. 2

Örtlich zuständig ist das Amtsgericht Aschaffenburg - Zweigstelle Alzenau i.Ufr. I. Der Kläger erhob - nach vorgeschaltetem Mahnverfahrens - Klage zum Amtsgericht Aschaffenburg - Zweigstelle Alzenau i.Ufr. mit dem [...]
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