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LSG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 06.12.2017

L 3 R 713/17

Normen:
SGG § 102 Abs. 1 S. 2
SGG § 101 Abs. 2
BGB § 123

Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Dortmunds vom 17.07.2017 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht [...]
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