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LSG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 06.12.2017

L 11 KA 88/15

Normen:
SGB V § 92 Abs. 1 S. 2 Nr. 9
SGB V § 95 Abs. 1
SGB V § 95 Abs. 2 S. 3 und S. 5 und S. 7 bis S. 9
SGB V § 95 Abs. 6 S. 3
SGB V § 95 Abs. 9
SGB V § 101 Abs. 1 Nr. 1
SGB V § 103 Abs. 1
SGB V § 103 Abs. 4
SGB V § 103 Abs. 4a S. 3
SGB V § 103 Abs. 4b S. 3 und S. 5
SGB V § 104 Abs. 2
Ärzte-ZV § 16b
Ärzte-ZV § 18
Ärzte-ZV § 19 Abs. 1 S. 2
Ärzte-ZV § 32b
Bedarfsplanungsrichtlinie-Ärzte § 48 Abs. 2
Bedarfsplanungsrichtlinie-Ärzte § 63 Abs. 4
Bedarfsplanungsrichtlinie-Ärzte § 63 Abs. 6

Auf die Berufung der Beigeladenen zu 7) wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 14.10.2015 abgeändert und die Klage abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird nicht [...]
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