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LSG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 16.01.2017

L 11 KA 28/16 B

Normen:
GKG § 52 Abs. 1

Auf die Beschwerde der Klägerbevollmächtigten wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 04.03.2016 abgeändert. Der Streitwert wird auf 280.000,00 EUR festgesetzt. Kosten sind nicht zu erstatten. I. Streitig [...]
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