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LSG Berlin-Brandenburg - Entscheidung vom 27.03.2017

L 2 SF 114/16 E

Normen:
JVEG § 8
JVEG § 8a Abs. 4
JVEG § 8a Abs. 5
SGG § 109
ZPO § 407a Abs. 4 S. 2

Die Vergütung für das Gutachten vom 29. September 2015 im Verfahren L wird auf 1.500,00 EUR festgesetzt. Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen. Der Betrag von 3.305,22 EUR ist der Staatskasse zu erstatten. Die [...]
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