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LSG Bayern - Entscheidung vom 17.07.2017

L 20 KR 333/17 B ER

Normen:
GKG § 66 Abs. 8 S. 1
JVEG § 4 Abs. 8 S. 1
SGG § 183 S. 1
SGG § 192
SGG § 197a Abs. 1 S. 1

I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Nürnberg vom 16. Mai 2017 wird als unzulässig verworfen. II. Die Beschwerdeführerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert wird auf 430,- [...]
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