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LSG Baden-Württemberg - Entscheidung vom 24.04.2017

L 11 KR 816/17 ER-B

Normen:
SGB V § 13 Abs. 2 S. 6
SGB V § 13 Abs. 3a
SGG § 86b Abs. 2 S. 1 und S. 4
ZPO § 920 Abs. 2

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Mannheim vom 16.02.2017 aufgehoben und die Antragsgegnerin im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes verpflichtet, die Kosten für eine [...]
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