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LAG Berlin-Brandenburg - Entscheidung vom 05.04.2017

15 Ta 1522/16

Normen:
ZPO § 377 Abs. 3
ZPO § 397 Abs. 1
ZPO § 411 Abs. 3
ZPO § 724 Abs. 1
ZPO § 750 Abs. 1
ZPO § 750 Abs. 2
BetrVG § 23 Abs. 3
ArbGG § 72a Abs. 5 S. 6
ZPO § 377 Abs. 3
ZPO § 397 Abs. 1
ZPO § 411 Abs. 3
ZPO § 724 Abs. 1
ZPO § 750 Abs. 1
ZPO § 750 Abs. 2
BetrVG § 23 Abs. 3
ArbGG § 72a Abs. 5 S. 6

1. Der Arbeitgeberin wird wegen der Zuwiderhandlungen gegen die Verpflichtung aus dem Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 17.09.2014 - 15 TaBV 706/14 und 15 TaBV 1746/14 - ein Ordnungsgeld i. H. [...]
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