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KG - Entscheidung vom 27.07.2017

(4) 151 AuslA 87/17 (101/17)

Normen:
IRG § 83 Abs. 2 Nr. 2

1. Die Auslieferung des Verfolgten an die Republik Polen zum Zwecke der Vollstreckung der Strafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Lublin-Wschod vom 10. Juni 2013 - II K 478/12 - wird für zulässig erklärt. Im Übrigen ist [...]
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