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KG - Entscheidung vom 20.07.2017

2 AR 24/17

Normen:
GVG § 96 Abs. 1
GVG § 98 Abs. 1

Die Kammer für Handelssachen des Landgerichts Berlin wird als das funktional zuständige Gericht bestimmt. I. Gegenstand der Klage in dem Ausgangsverfahren ist die Anfechtung von Beschlüssen der Vertreterversammlung [...]
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