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EuGH - Entscheidung vom 16.02.2017

C-74/16

Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

I - Einleitung 1. Stellt es eine nach Art. 107 Abs. 1 AEUV verbotene staatliche Beihilfe dar, wenn ein Mitgliedstaat eine Religionsgemeinschaft von bestimmten Steuern freistellt, und zwar auch für Tätigkeiten, die [...]
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