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BVerfG - Entscheidung vom 12.06.2017

2 BvC 1/15

Normen:
EuWG § 26 Abs. 3 S. 3
BVerfGG § 24 S. 2

BVerfG, Beschluss vom 12.06.2017 - Aktenzeichen 2 BvC 1/15

DRsp Nr. 2017/12601

Verwerfung der Wahlprüfungsbeschwerde

Tenor

Der Ablehnungsantrag gegen Richter Müller wird als unzulässig verworfen.

Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.

Normenkette:

EuWG § 26 Abs. 3 S. 3; BVerfGG § 24 S. 2;

Gründe

Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den im Schreiben des Berichterstatters vom 4. April 2017 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 26 Abs. 3 Satz 3 EuWG in Verbindung mit § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.