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BAG - Entscheidung vom 22.03.2017

4 AZR 464/16

Normen:
TVG § 3 Abs. 1
TVG § 3 Abs. 2
TVG § 3 Abs. 3
TVG § 4 Abs. 1
TVG § 4 Abs. 5

BAG, Urteil vom 22.03.2017 - Aktenzeichen 4 AZR 464/16

DRsp Nr. 2017/4949

Nachwirkende Tarifnorm und Verweisung auf andere Tarifnormen Statische Weitergeltung in Bezug genommener Tarifregelungen bei Ablauf und Nachwirkung des verweisenden Tarifvertrages Parallelentscheidung zu BAG - 4 AZR 462/16 - v. 22.03.2017

Enthält ein Arbeitsvertrag eine - dynamische - Bezugnahmeklausel auf einen Anerkennungstarifvertrag, der dynamisch auf einen Verbandstarifvertrag verweist, endet die dynamische Anwendung des Verbandstarifvertrags für das Arbeitsverhältnis, sobald der Anerkennungstarifvertrag nur noch nachwirkt.

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - vom 11. März 2016 - 9 Sa 46/15 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Von Rechts wegen!

Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren - 4 AZR 462/16 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG , § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO ).

Normenkette:

TVG § 3 Abs. 1 ; TVG § 3 Abs. 2 ; TVG § 3 Abs. 3 ; TVG § 4 Abs. 1 ; TVG § 4 Abs. 5 ;

Hinweise des Senats:

Parallelentscheidung zu führender Sache - 4 AZR 462/16 -; ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe

Vorinstanz: LAG Baden-Württemberg, vom 11.03.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Sa 46/15
Vorinstanz: ArbG Karlsruhe, vom 07.10.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 251/15