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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 22.06.2016

5 S 1149/15

Normen:
VwGO 47
BauGB §1 Abs. 6 Nr. 11
BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 10
BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 18a
BauGB § 34 Abs. 1 S. 1
BauGB § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
ROG § 3 Abs. 1 Nr. 2
ROG § 3 Abs. 1 Nr. 3
LEP 2002
VwGO § 47
BauGB §1 Abs. 6 Nr. 11
BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 10 und Nr. 18a
BauGB § 34 Abs. 1 S. 1
BauGB § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
ROG § 3 Abs. 1 Nr. 2-3
LEP (2002)
LEP 2002 Plansatz 6.2.4 Abs. 2 (Z) Spiegelstrich 9
BauGB § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1

Fundstellen:
BauR 2016, 2043
BauR 2017, 600

Die Anträge werden abgewiesen. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens jeweils zur Hälfte. Die Revision wird nicht zugelassen. Die Antragsteller wenden sich gegen den Bebauungsplan 'Hasenhof-Ost' der [...]
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