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VG Karlsruhe - Entscheidung vom 16.06.2016

3 K 4229/15

Normen:
IFG § 1 Abs. 3
StPO § 475
StPO § 478
GVG § 17a
GVG § 147 Nr. 1
GG Art. 5 Abs. 1 S. 2
GG Art. 5 Abs. 1 S. 1 Hs. 2
EMRK Art. 10 Abs. 1
IFG § 1 Abs. 3
StPO § 475
StPO § 478
GVG § 17a
GVG § 147 Nr. 1
GG Art. 5 Abs. 1 S. 2
GG Art. 5 Abs. 1 S. 1 Hs. 2
EMRK Art. 10 Abs. 1

Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Berufung wird zugelassen. Die Klägerin begehrt die Übermittlung von Aktenauszügen über Vorgänge im Geschäftsbereich des Generalbundesanwalts [...]
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