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VG Freiburg - Entscheidung vom 10.08.2016

3 K 1609/16

Normen:
GG Art. 33 Abs. 2
VwGO § 123
GG Art. 33 Abs. 2
VwGO § 123

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung bis zum Ablauf von zwei Wochen nach einer erneuten Entscheidung über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsaufassung des Gerichts [...]
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