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VG Freiburg - Entscheidung vom 11.10.2016

4 K 3553/16

Normen:
AufenthG § 60a Abs. 2
AsylG § 61 Abs. 2
AufenthG § 60a Abs. 2
AsylG § 61 Abs. 2

Die Anträge werden abgelehnt. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 10.000 € festgesetzt. Der Antrag der Antragsteller auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 123 VwGO , [...]
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