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OVG Sachsen-Anhalt - Entscheidung vom 25.02.2016

4 M 222/15

Normen:
BGB § 823
BGB § 1004
GG Art. 1 I
GG Art. 2 I
GG Art. 5 I 1
BGB § 823
BGB § 1004
GG Art. 1 Abs. 1
GG Art. 2 Abs. 1
GG Art. 5 Abs. 1 S. 1
GG Art. 1 Abs. 1
GG Art. 2 Abs. 1
GG Art. 5 Abs. 1 S. 1
BGB § 823 Abs. 2
StGB § 186
VwGO § 123 Abs. 1
VwGO § 123 Abs. 3

I. Der Antragsteller begehrt vom Antragsgegner die Unterlassung von Äußerungen. 1. Der Antragsteller ist Bürgermeister der Stadt C. und als solcher gewählter Vertreter der Stadt C. in der Verbandsversammlung des [...]
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