Die nach § 173 Satz 1 VwGO i. V. m. § 17a Abs. 4 Satz 3 GVG sowie den §§ 146 , 147 VwGO zulässige Beschwerde des Klägers hat in der Sache keinen Erfolg. Der Beschluss des Verwaltungsgerichtes Magdeburg vom 23. Februar [...]
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