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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 26.04.2016

3d A 1785/14.O

Normen:
LDG NRW § 13 Abs. 2 S. 1-3
LDG NRW § 13 Abs. 3 S. 1-2
LDG NRW § 56 Abs. 1 S. 2
LDG NRW § 57 Abs. 1 S. 1
LDG NRW § 64 Abs. 1 S. 2-3 und S. 5
LDG NRW § 65 Abs. 1
VwGO § 60 Abs. 1
VwGO § 60 Abs. 3
StGB § 20
StGB § 21
StGB § 25 Abs. 2
StGB § 246 Abs. 1
StGB § 263 Abs. 1
StGB § 263 Abs. 3 Nr. 4
StGB § 266
BeamtStG § 24 Abs. 1 S. 1
BeamtStG § 47 Abs. 1 S. 1

Die Berufung wird als unzulässig verworfen. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung [...]
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