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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 28.09.2016

7 D 96/14.NE

Fundstellen:
BauR 2017, 55

Der Bebauungsplan Nr. 109 Q. der Stadt Q. in den Fassungen der Bekanntmachungen vom 10.7.2014 und vom 8.12.2015 ist unwirksam. Die Antragsgegnerin und die Beigeladene tragen die Kosten des Verfahrens als [...]
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