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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 05.07.2016

11 A 2652/15

Normen:
VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1
StrWG NRW § 19a Abs. 1 S. 1
FStrG § 8 Abs. 3 S. 1

Der Antrag wird abgelehnt. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Festsetzung für beide Instanzen auf 5.160,- Euro festgesetzt. Der Antrag hat [...]
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