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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 09.05.2016

3 A 2966/11

Normen:
PStsG NRW § 6
MinG NRW § 10 Abs. 1
MinG NRW § 11 Abs. 1
MinG NRW § 17 Abs. 2
MinG NRW § 19 Abs. 4
BeamtVG a.F. § 6 Abs. 3 S. 3
BeamtVG a.F. § 7 S. 1 Nr. 1
BeamtVG 2006 § 14 Abs. 1 S. 1
BeamtVG 2006 § 14 Abs. 4
AbgG NRW a.F. § 22 Abs. 4
AbgG NRW § 34 Abs. 1
GG Art. 3 Abs. 1
GG Art. 33 Abs. 5

Fundstellen:
DÖV 2016, 788
ZBR 2016, 421

Die Berufung wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die nicht erstattungsfähig sind. Das Urteil ist hinsichtlich der [...]
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