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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 10.11.2016

9 B 298/16

Normen:
AO § 125
AO § 284 Abs. 1
AO a.F. § 284 Abs. 7 S. 4
AO § 284 Abs. 9
VwVG NRW § 5a Abs. 1 S. 4
KAG NRW § 1 Abs. 3
KAG NRW Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b)
ZPO § 882h
VwVfG NRW § 44

Fundstellen:
DÖV 2017, 216
NVwZ-RR 2017, 170
NVwZ-RR 2017, 6

Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 4. März 2016 wird zurückgewiesen. Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens jeweils zur Hälfte. Der Streitwert [...]
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