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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 28.06.2016

7 E 489/16

Normen:
GKG § 52 Abs. 1

Der angefochtene Beschluss wird geändert. Der Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren wird auf 15.000,00 Euro festgesetzt. Das Verfahren über die Beschwerde ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten [...]
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