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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 20.09.2016

2 A 1005/15

Normen:
RBStV § 2 Abs. 1
RBStV § 4 Abs. 1
RBStV § 4 Abs. 6 S. 1
RBStV § 5
RBStV § 8
RBStV § 9 Abs. 1
RBStV § 14 Abs. 9
GG Art. 1 Abs. 1
GG Art. 2
GG Art. 3 Abs. 1
GG Art. 5 Abs. 1 S. 2
GG Art. 6 Abs. 1
GG Art. 12 Abs. 1
GG Art. 70 Abs. 1
GG Art. 105
AEUV Art. 108 Abs. 3 S. 1

Die Berufung wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Der Beschluss ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder [...]
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