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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 28.07.2016

6 B 779/16

Normen:
GG Art. 33 Abs. 2
BeamtStG § 9
LBG NRW § 20 Abs. 6 S. 1
BRL Pol NRW Nr. 9.2 Abs. 1

Fundstellen:
DÖV 2017, 37

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert. Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die der Kreispolizeibehörde M. für das 2. Quartal 2016 zugewiesenen [...]
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