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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 13.07.2016

7 B 349/16.NE

Normen:
VwGO § 47 Abs. 6

Der Antrag wird abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller. Der Streitwert wird auf 5.000 Euro festgesetzt. Der Antrag, mit dem der Antragsteller begehrt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 12 [...]
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