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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 08.03.2016

1 Ausl. 8/16

Normen:
IRG § 73
IRG § 73

1. Die Auslieferung des Verfolgten an die Republik Bulgarien zur dortigen Strafvollstreckung ist zulässig. 2. Die Auslieferungshaft hat fortzudauern. 3. Es wird festgestellt, dass die Entscheidung der [...]
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