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OLG Saarbrücken - Entscheidung vom 27.04.2016

5 U 75/14

Normen:
ZPO § 323

Das Urteil des Senats vom 10.2.2016 - 5 U 75/14 - wird im Tenor unter Ziff. I dahin ergänzt, dass die Beklagte dem Kläger vorgerichtlich entstandene Anwaltskosten in Höhe von 729,23 € zu erstatten hat. Der Senat hat [...]
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