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OLG München - Entscheidung vom 22.09.2016

11 W 1503/16

Normen:
RVG §§ 7 Abs. 2 S. 1, 17 Nr. 9
ZPO § 544
RVG § 7 Abs. 2 S. 1
ZPO § 544
RVG § 17 Nr. 9

I. Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Wert der Beschwerde beträgt 143.876,60 €. IV. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. I. Die Parteien [...]
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