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OLG Köln - Entscheidung vom 22.02.2016

5 U 68/15

Normen:
ZPO § 278 Abs. 6

Fundstellen:
MDR 2016, 547

wird das Zustandekommen des nachstehenden Vergleichs gemäß § 278 Abs. 6 ZPO festgestellt: In Abänderung des Versäumnisurteils des Landgerichts Bonn vom 1.12.2014 ( 9 O 74/13) zahlt der Beklagte an den Kläger einen [...]
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