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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 14.03.2016

1 AK 109/15

Normen:
MRK Art. 6
IRG § 79 Abs. 2

1. Es wird festgestellt, dass die Entschließung der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe vom 15. Oktober 2015, dass die Geltendmachung von Bewilligungshindernissen nicht beabsichtigt sei, rechtsfehlerhaft getroffen ist. [...]
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