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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 14.10.2016

3 Ws 684/16 (HEs 104/16)

Normen:
GVG § 198 Abs. 1

Die Untersuchungshaft des Angeschuldigten hat fortzudauern. Die weitere Haftprüfung wird für die Dauer von drei Monaten dem Landgericht R. - Große Jugendkammer - übertragen. Der am 3.4.2016 vorläufig festgenommene [...]
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