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OLG Hamm - Entscheidung vom 30.09.2016

32 SA 60/16

Normen:
ZPO §§ 36 I Nr. 3
87 GWB
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3
GWB § 87
GWB § 87 Abs. 2
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3
ZPO § 36 Abs. 2

Als zuständiges Gericht wird das Landgericht Dortmund bestimmt. I. Die Klägerin hat zunächst Anfang 2014 gegen den Beklagten zu 1 Klage erhoben, um feststellen zu lassen, dass näher bezeichnete sie betreffende [...]
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