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OLG Hamm - Entscheidung vom 13.05.2016

15 W 594/15

Normen:
BGB § 2113
GBO § 51
BGB § 2113
GBO § 51

Fundstellen:
FuR 2016, 546
NJW 2016, 8

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben. Das Grundbuchamt wird angewiesen, die in den vorgenannten Grundbüchern eingetragenen Nacherbenvermerke zu löschen. I.) Die Beteiligten zu 1) und 2) sind eingetragene [...]
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