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OLG Hamm - Entscheidung vom 22.07.2016

15 W 566/15

Normen:
GNotKG § 56
Vorbem. 1.4 KV
GNotKG
BGB § 428
KV-GNotKG Vorbemerkung 1.4
GNotKG
BGB § 428

Das Verfahren wird wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache vom Einzelrichter auf den Senat übertragen. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Amtsgerichts Bielefeld vom 27. August [...]
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