'wird gemäß § 319 ZPO der Tatbestand des Urteils vom 22.08.2016 (**) dahingehend berichtigt, dass es auf Seite 4 des Urteils richtig heißen muss: 'Im Zuge der U7-Untersuchung am 20.10.2011 diagnostizierte der Beklagte [...]
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