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OLG Hamm - Entscheidung vom 10.03.2016

15 W 45/16

Normen:
GBO § 34
BNotO § 21 Abs. 3
GBO § 34
BNotO § 21 Abs. 3

Die angefochtene Zwischenverfügung wird aufgehoben. I. Die Beteiligten zu 1) und 2) sind jeweils hälftige Eigentümer des vorbezeichneten Grundstücks. In Abteilung III ist unter laufender Nr. 1 eine Buchgrundschuld [...]
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