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OLG Hamm - Entscheidung vom 06.09.2016

4 RVs 96/16

Normen:
StPO § 329
StPO § 329

Fundstellen:
StV 2018, 150

1. Die sofortige Beschwerde wird als unbegründet verworfen. 2. Die Revision wird als unbegründet verworfen. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und des Revisionsverfahrens trägt der Angeklagte. I. Der Angeklagte [...]
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