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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 27.10.2016

20 W 352/14

Normen:
BNotO § 19
BNotO § 24
KostO § 16
KostO § 154
BNotO § 19
BNotO § 24
KostO § 16
KostO § 154

Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Eine Erstattung notwendiger Aufwendungen findet im Beschwerdeverfahren nicht statt. Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens: 2.730,02 EUR. I. Der amtlich bestellte Vertreter des [...]
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