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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 13.10.2016

3 UF 180/15

Normen:
FamFG § 61 Abs. 1
FamFG § 61 Abs. 1

Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen. Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Der Beschwerdewert wird auf bis zu EUR 500,00 festgesetzt. I. Die Antragsgegnerin begehrt von dem [...]
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