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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 01.12.2016

16 U 209/14

Normen:
ZPO § 97
ZPO § 269
ZPO § 269 Abs. 3 S. 2
ZPO § 97 Abs. 2

Die Klägerin trägt die Kosten der ersten Instanz, der Beklagte die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der Streithelferin. Der Streitwert für die Berufung wird auf 125.320,48 € festgesetzt. I. Der [...]
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