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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 18.01.2016

I-2 U 77/14

Normen:
ZPO § 3

wird die Streitwertfestsetzung dahin berichtigt, dass der Gegenstandswert des Berufungsverfahrens 245.000,- € beträgt. Die anderweitige Festsetzung im Urteil vom 14.01.2016 beruht auf einem offensichtlichen Versehen, [...]
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