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OLG Braunschweig - Entscheidung vom 11.11.2016

3 W 19/16

Normen:
KapMuG § 3 Abs. 2 S. 1
KapMuG § 6 Abs. 5
KapMuG § 8 Abs. 1 S. 1
ZPO § 252
ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 1
KapMuG § 3 Abs. 2 S. 1
KapMuG § 6 Abs. 5
KapMuG § 8 Abs. 1 S. 1
ZPO § 252
ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 1

Fundstellen:
DStR 2016, 14
NJW 2017, 9
NJW-RR 2017, 302
NZG 2018, 383

Die sofortige Beschwerde der Streithelferin gegen den Beschluss des Landgerichts Braunschweig vom 15.09.2016 wird als unzulässig verworfen. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 11.578,07 EUR festgesetzt. [...]
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